Darkcrusade WoW • Fun & High • Patch 3.X.X

Sly


1. Informationen zum Projekt
Ich möchte euch das Projekt Darckrusade vorstellen.
Wir sind eine nette Community die Spass an ihrem Projekt haben.
Wir wünschen uns mehr User die uns
unterstüzen und mit uns den gemeinsamen Spass teilen möchten.
Würden uns sehr freuen wenn ihr vorbeischaut.

Sehr stabiler Arcemu Server.
Server läuft auf Version 3.0.9
Unser Projekt besteht seid anfangs November 2007.


2. Informationen zum Root


Betriebssystem: Windows 2008
Prozessor: Opteron 1216
Arbeitsspeicher: 6 GB
Festplatte: 2x 500 GB
Anbindung: über 100 MBit
Traffic: Flatrate
Standort: Server4You

Betriebssystem: Windows 2008
Prozessor: Opteron 1216
Arbeitsspeicher: 4 GB
Festplatte: 2x 250 GB
Anbindung: über 100 MBit
Traffic: Flatrate
Standort: Server4You

3. Informationen zu den Realms

Insainty (Fun)

Level Cap 80
Level xp 25
Gold xp 35
Honor 3
Playertreff (Alteractal)
PVP Working!
Battlegrounds
Nordred
Blizzlike erhöhte raten
Instanzen Works!
_______________

Vitation (High)

Level Cap 80
level xp 25
Gold xp 25
Honor 3
Battlegrounds
Nordred
Blizzlike erhöhte raten
Instanzen Works!

_______________



4. Homepage & etc.:

Teamspeak: ts.dc-wow.de:8767
Homepage: www.dc-wow.de
Accounterstellung: Klick mich
Realmlist: set realmlist login.dc-wow.de


Mit freundlichen Grüßen, Sly


Info: Wir arbeiten an die Quests, dass alles auf Deutsch zu übersetzten.
Wär Intresse hat kann sich melden.

daHooligan
regeln gelesen? eventuell noch....
regeln verstanden? schon weniger
regeln eingehalten? gar nicht !
Werbung ist hier nur von Usern gewünscht die hier mehr als zwei mal auftauchen...
Sly
Ne hab die Regeln jetzt nicht gelesen ich wollt nur etwas anderes jemand mir beim coden hilft aber mann konnte es hier auch noch mal deutlicher schreiben.

Site-Werbung
Hier könnt ihr Werbung für eine Website machen

das man mehr Post haben muss um werbung zu machen Sry hab ich jetzt nicht gewusst.

mfg
daHooligan
steht unter den regeln ganz groß... und eigentlich haben wir die zum lesen
Chris Hunter
Sind Freeshards nicht illegal?
ThiefMaster
Blizzard sagt dass sie illegal sind - aber was Blizzard sagt ist noch lange kein Gesetz. Und wir sind hier ja nicht in den USA...
Chris Hunter
Na ja ist ja egal wo wir hier sind. Wie ist das mit Freeshards? Man muss ja den Client patchen um auf einen Freeshard zu connecten. Trifft die Strafe dann den Freeshard betreiber oder nur den User der den Client patcht... Interessante Frage...
ThiefMaster
Man muss nichts patchen - nur eine Textdatei editieren (realmlist.wtf)
Chris Hunter
joa und ich denke das ist in den Nutzungsbestimmungen des Clinets verboten, genauso wie verboten ist Freeshards zu verwenden. Gut die AGB von Blizzard sind kein geschriebenes Gesetz. Allerdings gibt es da ein sehr wohl gültiges Gesetz in Deutschland, nämlich § 2 UrhG das Uhrheberschutzgesetz und das besagt:

Zitat:

§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;


Ergänzend dazu noch §15 UrhG

Zitat:


§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 1cool .

(2) 1Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe).
Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

(3) 1Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. 2Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.



Auf diese oder ähnliche Paragraphen wird man sich berufen und dann ballerts und je nach Größe des Freeshards heißt ballern Geldstrafe. Und die kann dann ziemlich langwierig sein.... Jedenfalls in der Abzahlung. Also ich währe da vorsichtig...
chrigu99
Zitat:
Original von Chris Hunter

Auf diese oder ähnliche Paragraphen wird man sich berufen und dann ballerts und je nach Größe des Freeshards heißt ballern Geldstrafe. Und die kann dann ziemlich langwierig sein.... Jedenfalls in der Abzahlung. Also ich währe da vorsichtig...


Ist doch toll, du musst Dir ein Leben lang keine Sorgen mehr machen was mit Deiner hart verdienten Kohle geschehen soll...
Chris Hunter
mmhh. von der seite hab ichs noch gar nicht betrachtet...

aber glaub mir dir nuckelt das herz schon hart am ausgang wenn du n schreib bekommst wo ne horende summe drinsteht...

schon bekommen hab. *g* weiß von was ich rede. da wird dir ganz schnell ziemlich heiß.
chrigu99
Zitat:
Original von Chris Hunter
mmhh. von der seite hab ichs noch gar nicht betrachtet...

aber glaub mir dir nuckelt das herz schon hart am ausgang wenn du n schreib bekommst wo ne horende summe drinsteht...

schon bekommen hab. *g* weiß von was ich rede. da wird dir ganz schnell ziemlich heiß.


Kenne ich...
Ich konnte mich (trotz Eigenverschulden) rauswinden, weil Deutschland->Schweiz keine Betreibungsverfahren möglich sind. Sonst hätte ich gut 2000 Teuronen abgeblättert.
Chris Hunter
2k sind doch läppich.. stell dir vor in dem schreiben gehts um 50k da bekommste pusteln im gesicht...
chrigu99
Zitat:
Original von Chris Hunter
2k sind doch läppich.. stell dir vor in dem schreiben gehts um 50k da bekommste pusteln im gesicht...


Schon 2k sind nicht zu vernachlässigen... aber 50k ist dann definitiv heftiger!
ThiefMaster
Eine CONFIGdatei mit 2 kurzen Zeilen Inhalt ist nie und nimmer vom Urheberrecht geschützt..
chrigu99
Zitat:
Original von ThiefMaster
Eine CONFIGdatei mit 2 kurzen Zeilen Inhalt ist nie und nimmer vom Urheberrecht geschützt..


Lol?
ThiefMaster
Wieso lol? Soweit ich weißs gibts ne "Schöpfungshöhe" die erreicht sein muss.
chrigu99
Zitat:
Original von ThiefMaster
Wieso lol? Soweit ich weißs gibts ne "Schöpfungshöhe" die erreicht sein muss.


Ich dachte du sprichst irgendwie aus Erfahrung, daher "Lol?"
Chris Hunter
Zitat:
Original von ThiefMaster
Wieso lol? Soweit ich weißs gibts ne "Schöpfungshöhe" die erreicht sein muss.


jep genau. und damit ist der client gemeint. es geht hier nicht um das editieren der config, sondern das zu eigen machen des clients. schau, ein freeshard ist ein server der als client einen urheberrechtlich geschützen client verwendet. und das ist ziemlich schwerwiegend.
ist jetzt meine meinung. gerichte die freeshards geschossen haben sind da glaube ich auch meiner meinung. immerhin entgeht den betreibern des originalservers einiges an einnahmen, oder sehe ich das etwa falsch...


und ich weiß nicht in wie weit die emulation der serverseite strafbar ist?
es gibt viele ansatzpunkte für eine klage, bishin zu imageschaden aufgrund fehlerhafter emulation des freeshard. also ich denke da kanne s richtig regnen.

ach und ich war grad mal auf der website... dire ist ja auch der reinste ripoff. also das layout ist schon ne saftige klage wert.
daHooligan
selbst wenn der client urheberrechtlich geschützt ist ist die frage wie weit dieser schutz geht...
die software an sich bleibt ja unangetastet, das einzige was ich verändere ist eine datei die der software sagt was sie tun soll (config-datei).
Es wird zwar ein urheberrechtlich geschütztes programm verwendet, dieses wird aber nur verwendet und nicht manipuliert sondern nur für was anderes als den ursprünglichen zweck verwendet.