Chris Hunter
habe ich weiter oben schon geschrieben:
btw hat blizzard schon einige Freeshards schließen lassen. nicht nur Blizzard sondern auch einige andere betrieber mahnen ab und klagen was das zeug hält. zum einen berufen die sich hierbei einmal auf ihr urheberrecht und zum anderen auf das Lizenzrecht, denn ein Freeshard hat leider keine Lizenz Das Urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich zu machen. Die Nutzung darf alleine durch den Urheber geschehen und die nehmen auch noch Kohle dafür.
btw haste dir die Website mal angeschaut?
| Zitat: |
(2) 1Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere 1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19), 2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a), 3. das Senderecht (§ 20), 4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21), 5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung ( |
btw hat blizzard schon einige Freeshards schließen lassen. nicht nur Blizzard sondern auch einige andere betrieber mahnen ab und klagen was das zeug hält. zum einen berufen die sich hierbei einmal auf ihr urheberrecht und zum anderen auf das Lizenzrecht, denn ein Freeshard hat leider keine Lizenz Das Urheberrechtlich geschützte Werk zugänglich zu machen. Die Nutzung darf alleine durch den Urheber geschehen und die nehmen auch noch Kohle dafür.
btw haste dir die Website mal angeschaut?
mitlerweile hab ich nen neues design